Hallo zusammen,
ich schreibe aktuell an meiner Bachelorarbeit und tue mich etwas schwer mit der Interpretation meiner gemessenen Korrelation. Mein größte Problem dabei ist, dass mir nicht ganz klar ist, inwiefern sich die Berechnung der Korrelation einer Grundgesamtheit von der Berechnung einer Korrelation von einer Stichprobe unterscheidet.
Meinem Verständnis nach, muss bei Betrachtung einer Grundgesamtheit keine Signifikanz geprüft werden (?). Ich möchte hier ja nicht von einer Stichprobe auf eine Grundgesamtheit Rückschlüsse ziehen.
Konkret: Ich betrachte 61 Lehrer (alle Lehrer der Gymnasien in einer bestimmten Gemeinde) und diese Lehrer wurden alle bewertet (Bewertung von 0,0 bis 100,00). Nun habe ich die Korrelation zwischen der "Dauer die der Lehrer bereits an der Schule beschäftigt ist (in ganzen Jahren)" und "Bewertung des Lehrers" ermittelt (Person Korrelation). Ich komme auf einen Korrelationskoeffizient von -0,22 und würde daher die Aussage treffen, dass ein schwacher linearer Zusammenhang zwischen den beiden Variablen erkennbar ist -> Würde diese Aussage so stimmen? Oder fehlen da weitere Informationen? Signifikanzprüfung ist nicht notwendig, da die Lehrer eine Grundgesamtheit sind oder (sind ja ALLE Lehrer von ALLEN Gymnasien einer Gemeinde) doch? SPSS spuckt mir auch einen Signifikanzwert von 0,010 aus, aber ich weiß den null zu interpretieren, weil ich wie gesagt eine Grundgesamtheit betrachte.
Diese ganze Grundgesamtheit/Stichprobe Thematik verwirrt mich leider ziemlich.
Falls mir jemand weiterhelfen kann würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße