Unerschiedliche Ergebnisse in ANOVA und t-Test?

T-Test, U-Test, F-Test sowie weitere Tests und Gruppenvergleiche aller Art mit SPSS.

Unerschiedliche Ergebnisse in ANOVA und t-Test?

Beitragvon KathrinK » So 19. Aug 2012, 13:39

Hallo,

ich bin ein SPSS bzw. Statistik-Neuling und beschäftige mich gerade mit der Auswertung meiner Daten in meinem Experiment.

Vorab, möchte ich kurz mein Experiment schildern.
Es gab zwei Versuchsgruppen und zwei Kontrollgruppen (VG/KG1 und VG/KG2). Jene Proband/innen aus den Versuchsgruppen sind einem konkretem Reiz ausgesetzt worden (ein Plakat einer politischen Partei). Im Anschluss mussten VG1 einen psychologischen Test bearbeiten, VG2 hatte einen anderen psychologischen Test. Daran anschließend wurde ein Fragebogen ausgefüllt, der in allen Versuchs- und Kontrollgruppen gleich war.

Meine Frage ist, ob eine bestimmte Variable einen moderierenden Effekt auf die Schätzungen hat, die im Fragebogen erhoben wurden. Also: Haben die nonprejudicial goals (dichotom-skaliert: stark/schwach) einen Einfluss auf die Schäzung des Anteil der in Österreich lebenden Ausländer/innen (kontinuierliche Variable)? Und das alles mit Rücksicht auf VG und KG.

Daher habe ich meinen Datensatz geteilt, so dass ich jeweils die Ergebnisse der Versuchsordnung 1 und der Versuchsordnung 2 separat ausgegeben bekomme. Dann habe ich eine zweifaktorielle ANOVA gerechnet, bei der die nonprejudicial goals und die VG/KG als feste Faktoren angegeben waren und die Schätzung als abhängige Variable.

Mein Ergebnis für die Versuchsordnung 1:

VGKG: F = 4,567 p = 0,037 Eta-Quadrat = 0,075
NPG: F= 0,526 p= 0,471 Eta-Quadrat = 0,009
VGKG * NPG: F = 2,580 p = 0,114 Eta-Quadrat = 0,044

Ich interpretiere das so, dass es einen Haupteffekt bezüglich der Versuchs- und Kontrollgruppe gibt. Jene aus der VG1 gaben höhere Schätzungen ab, als jene aus der KG1. Die nonprejudicia goals (NPG) haben keinen Einfluss auf die Schätzungen. Demnach müsste ich diesen Effekt doch auch erhalten, wenn ich das Ganze nochmal rechne, aber diesmal die NPG als festen Faktor weglasse, oder? Und das ist eben nicht der Fall? Dann ist der Zusammenhang von VG/KG und Schätzungen bei der Versuschsordnung 1 nicht mehr signifikant.

Ich versteh das Ergebnis nicht... bitte um Hilfe! Wo liegt mein Denkfehler?
KathrinK
 
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